Das Landesgericht Karlsruhe kann mittlerweile auf eine mehr als 125-jährige Tradition als Gerichtsort zurückblicken. Die Zuständigkeit des Landgerichtes erstreckt sich über derzeit knapp eine Million Einwohner des Landkreises Karlsruhe. Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
In den letzten 125 Jahren hat sich viel verändert und mittlerweile bildet zeitgemäße AV-Ausstattung einen unverzichtbaren Bestandteil bei vielen Gerichtsverhandlungen. Die Integration moderner Technik hat wesentlich dazu beigetragen, dass so mancher Ablauf verbessert werden konnte. Seit 2007 ist ein WolfVision VZ-9plus als portabler Visualizer im Einsatz und wird flexibel eingesetzt um zum Beispiel Beweise live auf einem Monitor oder mittels Projektor auf einer Leinwand zu zeigen. Die Möglichkeit, Informationen unverzüglich und gleichzeitig an alle Teilnehmer zu übermitteln, klare Bilder und Großaufnahmen von Beweismaterial in jeder Perspektive zu zeigen, bringt für die Prozessbeteiligten ein effizienteres und qualitativ hochwertiges Arbeiten. Bei einer Augenscheinnahme entstand früher üblicherweise viel Unruhe und erheblicher Zeitverlust, denn alle Beteiligten wie Verteidiger, Sachverständige, Zeugen, Staatsanwalt und eventuell der Angeklagte mussten vor dem Richtertisch den Augenschein durchführen.

Mit dem Einsatz des WolfVision Visualizers, besonders in Schwurgerichtsverfahren, haben die Richter gute Erfahrungen gemacht. Es gibt keine Verhandlung im Schwurgericht und auch in der großen Strafkammer, in der er nicht verwendet wird! Neben der ausgezeichneten Bildqualität ist dies vor allem auf die einfache Bedienung und die hervorragende Zuverlässigkeit zurückzuführen.
Oberregierungsrat Waldenberger Verwaltungsleiter des Landesgerichtes KarlsruheDurch den Einsatz des WolfVision Visualizers wurde dieser Vorgang erheblich vereinfacht und stellt eine der größten Verbesserungen dar. Einfach und flexibel können die verschiedensten Unterlagen und Objekte in den Prozess eingebunden werden, ob Tatwerkzeug, Dokumente eines Gutachters oder Röntgenbilder der Gerichtsmedizin. Der große Zoombereich erlaubt auch die Darstellung kleinster Details, ohne Kompromisse hinsichtlich Bildqualität eingehen zu müssen. Die einfache Bedienung des Gerätes und der Verzicht auf unnötig viele Tasten erlaubt es auch nicht routinierten Anwendern, den Visualizer intuitiv zu verwenden. Sie können sich auf das konzentrieren, was während ihrer Präsentation im Gerichtssaal am wichtigsten ist - auf die Zuhörer und das Thema, das sie vermitteln möchten. Der permanente Autofokus arbeitet schnell, präzise und das Resultat sind scharfe, klare Bilder. Unnötige Ablenkungen werden so wirkungsvoll vermieden und helfen, die Konzentration der Zuhörer, auch während langer Prozesstage, auf hohem Niveau zu halten.
Weitere Anwendungsberichte
